—— Aktueller Stand: 22. April 2020, 08.00 Uhr ——
Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung hat die Landesregierung vorsichtige Lockerungen ausgesprochen. Umso wichtiger ist es jetzt, die Abstandsregeln und die Hygienevorschriften zu beachten. Insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Maske kann die Ausbreitung des Corona-Virus in der Bevölkerung verlangsamen.
Aus diesem Grund führt die Landesregierung ab dem 27. April eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr ein. Dabei muss es sich ausdrücklich nicht um eine medizinische Schutzmaske handeln. Eine einfache, selbst genähte oder gekaufte Stoffmaske genügt. Wer keine Maske hat, kann sich auch einen Schal oder ein Tuch über Mund und Nase ziehen.
Wir empfehlen darüber hinaus generell, Masken im öffentlichen Raum zu tragen und gehen als Vorbild voran. Unsere Außendienst-MitarbeiterInnen tragen seit dieser Woche Mund-Nasen-Masken, bitte erschrecken Sie daher nicht.
Das Tragen einer Alltagsmaske gilt als Symbol der Verantwortung und zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen.
Helfen auch Sie mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und Menschenleben zu retten.
#Holzgerlingenhältzusammen
Auf der Seite der Landesregierung finden Sie Anleitungen zum Nähen einer eigenen Stoffmaske: Auch einfache Masken helfen.
Auf der Seite des Landkreises finden Sie eine Auflistung von Anbietern für Schutzmasken: Wir tragen Maske – und darunter ein Lächeln.
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